
Der Ex-BSI-Präsident Schönbohm fordert 100.000 Euro vom ZDF wegen eines Berichts im ZDF-Magazin Royale. Wie stehen die Erfolgsaussichten.

Schönbohm vs. ZDF: Hat Böhmermann falsch berichtet?
Der Ex-BSI-Präsident Schönbohm fordert 100.000 Euro vom ZDF wegen eines Berichts im ZDF-Magazin Royale. Wie stehen die Erfolgsaussichten.
Der Chefredakteur der LTO, Dr. Felix W. Zimmermann, hat sich die Klage von Arne Schönbohm, vertreten durch Markus Hennig, näher angesehen und kommt - unabhängig von persönlicher Meinung zu Schönbohm oder Böhmermann - zu folgender Einschätzung:
(...) Dass die Böhmermann-Sendung den ehemaligen BSI-Präsidenten in schlechtem Licht erscheinen lässt, ist unzweifelhaft der Fall. Er wird dort (nicht neu) als "Cyberclown" bezeichnet und es wird mit viel Tamm Tamm Aufregung um seine Person erregt, etwa durch eingespielte Alarmsignale. So wird eine Skandalstimmung erzeugt. Allerdings sind derartige Elemente nicht untypisches Stilmittel satirischer Sendungen und entsprechend juristisch regelmäßig nicht angreifbar. Daran ändert auch das – nicht unproblematische – Zwitterdasein der Böhmermann-Sendung zwischen Satire und Investigativmagazin, dazu später mehr, nichts.
(...) Bloße Stimmungsmache ist juristisch nicht angreifbar. Doch unwahre Behauptungen sind es. Und darauf stützt Schönbohms Anwalt