Da musst du mir nochmal auf die Sprünge helfen. Ich dachte das BVerG 2020 hätte den Teil für nichtig erklärt, der Sterbehilfe generell unter Strafe stellt. Aber ist auch nur gefährliches Halbwissen :D
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Laut wikipedia nicht ganz richtig. Generalstreiks waren bisher nicht vom Streikrecht gedeckt, sprich ggv. hätten Firmen Schadensersatzanspruch. Seit es den letzten gab, sind aber Internationale Verträge dazugekommem, weswegen wir das m.M.n. durchaus nochmal versuchen könnten. :D