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Urteil: Flug wegen Zug verpasst - kein Schadenersatz

Urteil: Flug wegen Zug verpasst - kein Schadenersatz

Wer mit der Bahn zum Flughafen reist, sollte Verspätungen einplanen. Zweieinhalb Stunden Puffer reichen laut Urteil nicht für eine Erstattung.

Ein Paar, das eine Flugreise wegen einer Zugverspätung absagen musste, hat keinen Anspruch auf Erstattung. Laut Gericht hätte es die Unzuverlässigkeit der Bahn einplanen müssen.

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